FAQ


AQ zur Kieferorthopädie

 

 

 

 

 

 

 

Was ist Kieferorthopädie ?

Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin und beschäftigt sich mit der Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Dazu sind umfangreiche und genaue Kenntnisse der Wachstumsvorgänge im Kiefer- und Gesichtsbereich sowie der Zahnentwicklung unbedingt notwendig. Deshalb haben sich Zahnärzte nach dem Zahnmedizinstudium in einer mehrjährigen Fachzahnarztausbildung auf diesem Gebiet spezialisiert. Sie werden danach Zahnarzt für Kieferorthopädie oder kurz Kieferorthopäde genannt.

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Welchen Sinn hat eine
kieferorthopädische Behandlung?

Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist es, eine Zahn- und Kieferstellung herzustellen, die eine maximale Lebensdauer der Zähne ermöglicht. Hierzu ist es notwendig, daß Fehlstellung, die den Zahnbestand gefährden, rechtzeitig behoben werden. Ist das Abbeißen und Kauen aufgrund der Fehlstellung nicht oder schlecht möglich, liegen Störungen der Lippen- und Zungenfunktion, der Atmung und des Sprechens vor, ist eine kieferorthopädische Korrektur der Zahn- und Kieferstellung ebenfalls unerlässlich.

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Wie entstehen "schiefe" Zähne ?

In der Kieferorthopädie unterscheidet man zwischen Fehlstellungen der Kiefer (die Position der Kiefer zueinander stimmt nicht) und der Zähne (die Position der Zähne innerhalb eines Kiefers stimmt nicht). Zahn- und Kieferfehlstellungen können vererbt oder durch Fehlfunktionen, wie z.B. durch Daumenlutschen, erworben werden. Ebenso kann bei vorzeitigem Verlust eines Milchzahnes durch Karies eine Zahnfehlstellung entstehen.

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In welchem Alter macht man eine
Kieferorthopädische Behandlung?

In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung zwischen dem neunten und zwölften Lebensjahr. Das in diesem Alter vorhandene Wachstum wird dabei zur Korrektur der Kieferfehlstellung genutzt. Die Behandlungszeit beträgt ca. 3-4 Jahre. Behandlungen ab dem 3.-4. Lebensjahr (Frühbehandlung) werden nur in bestimmten Fällen z.B. bei extremen Kieferfehlstellungen zur Wiederherstellung der normalen Wachstumsvoraussetzungen durchgeführt. Bei wenigen Fehlstellungen ist eine normale kieferorthopädische Therapie wegen eines nicht zu verhindernden ungünstigen Wachstums nicht erfolgreich durchführbar. Nach Abschluss des Wachstums (nach dem 17./18. Lebensjahr) werden dann zusätzlich chirurgische Maßnahmen notwendig. Die Korrektur von Zahnfehlstellungen ist in jedem Alter (auch bei Erwachsenen) möglich und vor einer Versorgung mit Zahnersatz oder bei Kiefergelenksbeschwerden häufig notwendig.

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Wie bekommt man "gerade" Zähne ?

Zur Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden "lose" oder "feste" Zahnspangen eingesetzt. Die "festen Zahnspangen" werden auf die Zähne fest aufgeklebt, so dass sie im Gegensatz zu den "losen Spangen" nicht herausgenommen werden können. In der Regel wird die "feste Spange" zur Behandlung von "schiefen Zähnen" und die "herausnehmbare Spange" für Kieferfehlstellungen genutzt. In einigen Fällen überschneiden sich die Einsatzgebiete jedoch auch. Ist eine Fehlfunktion z.B. Daumenlutschen oder falsches Schlucken die Ursache für die Kieferfehlstellung, ist es notwendig auch diese abzustellen, da die Zahnspangen ansonsten schlechter oder sogar gar nicht wirken können.

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Ist bei mir eine kieferorthopädische
Behandlung notwendig?

Die kieferorthopädische Behandlungsbedürftigkeit sollte immer durch einen Kieferorthopäden individuell abgeklärt werden, da nicht der Grad der momentan vorliegenden Abweichung vom Normzustand das Entscheidungskriterium darstellt, sondern die mögliche weitere Entwicklung bzw. die möglichen Komplikationen. Fragen Sie Ihren Kieferorthopäden!

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Was kann ich außer einer guten Zahnpflege zusätzlich zum Schutz der Zähne während einer kieferorthopädischen Behandlung machen?

Da sich während einer kieferorthopädischen Behandlung die Konzentration der kariesauslösenden Bakterien verdoppelt (herausnehmbare Behandlungsgeräte) bis verdreifacht (festsitzende Geräte), ist es sinnvoll das individuelle Kariesrisiko mit einem Test (KRT = Kariesrisikotest) zu bestimmen. Anschließend kann ein individuelles Therapiekonzept zur Kariesprophylaxe während der Behandlung erarbeitet werden. Abgesehen von speziellen Maßnahmen ist es ratsam zur Vermeidung bleibenden Schäden im Bracketumfeld (bei festsitzender Therapie), die festsitzende Zahnspange nicht direkt auf den Zahn sondern auf eine fluorabgebende Schutzschicht zu kleben. Mit diese Schutzschicht (Sealing) wird unmittelbar vor der Positionierung der Brackets die gesamte sichtbare Zahnfläche überzogen. Hierdurch wird zumindest in der Anfangsphase in der der Patient noch nicht so routiniert bei der Zahnpflege ist der Zahn effektiv geschützt. Zum Schutz der Zahnzwischenräume ist es ratsam zumindest einmal pro Quartal während einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung eine professionelle Zahnreinigung vornehmen zulassen. Wir tragen nach jeder Zahnreinigung einen antibakteriellen Schutzlack auf die Zähne auf, der die Vermehrung von kariesauslösenden Bakterien für einige Zeit hemmt.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Kieferorthopäden
und einem Zahnarzt?

Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt mit einer zusätzlichen 3- bis 4-jährigen Facharztausbildung. In dieser Zeit spezialisiert er sich ausschließlich auf das Fachgebiet Kieferorthopädie. Er beendet die Ausbildung mit einer Prüfung vor einem Fachkollegium, dem Professoren der Kieferorthopädie und niedergelassene Kieferorthopäden angehören. Nur wer diese Facharztausbildung absolviert hat, darf sich Kieferorthopäde / -in oder Zahnarzt für Kieferorthopädie nennen. Aber auch jeder Zahnarzt ohne diese Fachausbildung darf kieferorthopädische Behandlungen durchführen.

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Kann man bei einer kieferorthopädischen Behandlung auch Steuern sparen?

Laut § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) werden Aufwendungen bei Krankheiten steuerlich berücksichtigt. Darunter fällt auch der Eigenanteil bei der kieferorthopädischen Behandlung, der bei der jährlichen Lohn- und Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden kann. Genauere Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater, oder lesen Sie hier weiter..

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